AGB der Hundeschule

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule der SOS DOG-TRAINING gGmbH. (AGB)

Die SOS Hundeschule wird durch die Leiterin der Hundeschule, Frau Heike Reddig, Hellweg 9, 45768 Marl – Polsum vertreten.
Die Leiterin der Hundeschule und die von ihr eingesetzten Trainerinnen und Trainer üben auf dem Hundeplatz Hausrecht im Namen
der SOS DOG-TRAINING und des Tierschutzvereines Gelsenkirchen aus. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.

1.

a. Das Ausbildungsprogramm der TSV Hundeschule bietet verschiedene Ausbildungskurse an, die jeweils nach Bedarf durch die Leiterin der Hundeschule festgelegt und terminiert werden. Der Unterricht umfasst einen theoretischen Teil, sowie die praktische Unterweisung des Hundehalters und / oder weiterer Personen, die mit der Erziehung des Hundes betraut werden. Zusätzlich werden Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, Hundehaltung, Ernährung, weitergehender Erziehung und vieles mehr vermittelt.

b. Der Hundehalter oder eine von ihm beauftragte Person nimmt nach Absprache mit der Hundeschulleiterin an der ersten Unterrichtsstunde teil und entscheidet danach, ob er sich und seinen Hund für jeweils 4 Wochen anmeldet. Will der Hundehalter den jeweiligen Kurs weiterhin besuchen, so hat er die ihm übergebene schriftliche Anmeldung beim nächsten Besuch zu übergeben.
Eine Aufnahme des Hundes in die Hundeschule und die Zuteilung in eine bestimmte Gruppe wird ausschließlich durch die Leiterin der Hundeschule bestimmt.

c. Eine Unterrichtsstunde dauert in der Regel 60 Minuten. In Ausnahmefällen kann der jeweilige Hundetrainer die Zeit bei Bedarf verkürzen oder aber auch verlängern, wenn eine Notwendigkeit hierfür besteht.

d. Die Ausbildung findet normalerweise auf dem eingezäunten Hundeplatz am Tierheim Gelsenkirchen statt. Zu speziellen Übungen kann aber auch ein anderer Ort nach Einschätzung des jeweiligen Trainers von Vorteil sein. Sinnvollerweise wird gegebenenfalls dann dort trainiert, wo das Verhalten des Hundes in der Praxis, also im öffentlichen Bereich, getestet wird.

2.

a. Die jeweiligen Kursgebühren sind aus der Übersicht der angebotenen Kurse zu entnehmen. Außerdem ist eine Übersicht der jeweils stattfindenden Kurse mit Gebühren im Internet veröffentlicht, am Eingang zum Hundeplatz ausgehängt und auf den jeweiligen Anmeldungen genau definiert.

b. Wird vom Hundehalter eine Unterrichtsstunde nicht rechtzeitig abgesagt (spätestens 1Tag vorher), so wird die Stunde voll angerechnet. Grund für das Fehlen beim Unterricht kann nur eine Erkrankung des Hundes oder seines Halters sein. Nach Rücksprache mit dem jeweiligen Trainer kann ein geplanter Urlaub mit den anfallenden Fehlzeiten hinten angehängt werden. Nur bei plötzlicher Erkrankung des Hundes oder seines Halters kann am gleichen Tag des Unterrichts ein Fehlbleiben entschuldigt werden.

3.

a. Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Es ist der Hundeschule bewusst, dass gerade in der Welpenschule der Hund beim Beginn der Erziehung noch nicht durchgeimpft sein kann.
Auf Verlangen hat der Kunde Impfpass, Anmeldebescheinigng und Police der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen.

b. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund keine ansteckende Krankheit hat.

c. Chronische Erkrankungen sind dem Hundetrainer vor Ausbildungsbeginn, besser noch mit der mündlichen Anmeldung und dem ersten Kontaktgespräch mitzuteilen.

d. Sollte eine Hündin läufig sein, ist dieses dem Hundetrainer unmittelbar bei bekannt werden, anzuzeigen.

f. Der Trainer ist berechtigt, den Hund auf Grund der o.g. Fälle vom Unterricht auszuschließen und bei ansteckenden Krankheiten ist das Betreten des Hundeplatzes grundsätzlich untersagt.

4.

a. Das Betreten des Hundeplatzes geschieht auf eigene Verantwortung.

b. Eine Haftung der SOS Hundeschule für Sach- und Körperschäden ist soweit dieses rechtlich möglich ist, ausgeschlossen.

c. Der Hundehalter übernimmt die alleinige Verantwortung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung eines Hundetrainers handelt.

d. Fordert der Hundetrainer den Hundehalter auf, seinen Hund von der Leine zu lassen, übernimmt der Hundehalter trotzdem die alleinige Verantwortung für seinen Hund.

e. Der Hundetrainer ist berechtigt bei Unverträglichkeiten mit anderen Hunden dem Hundehalter eine andere Gruppe zuzuweisen oder im schlimmsten Fall von der Hundeschule abzumelden. In diesem Fall wird schon bezahlte Kursgebühr anteilmäßig zurück erstattet.

5.

a. Die Hundeschule übernimmt keine Garantie für das Erreichen der Ausbildungsziele. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen und Wünschen der Hundehalter orientieren. Die Möglichkeiten des Hundes und seiner Rasse, seinem Alter und seinem Geschlecht, sowie seine körperlichen Voraussetzung und einer möglichen Vorgeschichte sind entscheidend für das Erreichen von Ausbildungszielen.

b. Nur das permanente Üben außerhalb der Unterrichtsstunden führt zu einem bleibenden Erfolg. Konsequente Umsetzung des Erlernten ist der Grundstein für den bleibenden Erfolg.

6.

Auf Verlangen wird dem Hundehalter nach Beendigung der Hundeschule eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Ebenfalls kann nach Beendigung der Ausbildung eine Quittung über die gesamten Kursgebühren ausgestellt werden.

Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.