Münster/Gelsenkirchen. Regierungspräsident Prof. Dr. Reinhard Klenke überreichte am 13. Juni 2016 die Stiftungsurkunde für die „Stiftung für den Tierschutzverein für Gelsenkirchen und Umgebung e. V. 1880“ an den zukünftigen Vorstand. Den Vorstand werden Detlef Fohlmeister (Vorsitzender), Johannes Mehlmann und Angela Bräuer bilden. Ziel der Stiftung ist es, den Tierschutzverein für Gelsenkirchen und Umgebung e. V. 1880 zu unterstützen und zu fördern sowie andere dem Tierschutz gewidmete Einrichtungen, die dem Tierschutzverein Gelsenkirchen nahe stehen zu helfen. Beispielsweise können Veranstaltungen zum Tierschutz, der Tierrechte sowie der Bildung und Erziehung der Allgemeinheit gefördert werden. Es soll mit Broschüren und Veröffentlichungen darauf hingewirkt werden, dass der Respekt und die Rücksichtnahme gegenüber nicht menschlichem Leben selbstverständlich werden. Albert Schweitzer praktizierte und lehrte die Ehrfurcht vor allem Leben. Dieser Maxime fühlt sich die Stiftung verpflichtet. „Dass Tiere unsere Brüder und Schwestern sein können – wie sie der heilige Franziskus angeredet hat – haben viele Menschen heute vergessen“, sagte der Regierungspräsident. Die Stiftung ist mit einem Anfangsvermögen von 50.000 Euro ausgestattet. Dieses Vermögen ist ungeschmälert zu erhalten. Zustiftungen und Spenden sind willkommen. Die „Stiftung für den Tierschutzverein für Gelsenkirchen und Umgebung e. V. 1880“ ist die 25. Stiftung in der Stadt Gelsenkirchen und die 612. Stiftung im Regierungsbezirk Münster.
Tieren über das eigene Leben hinaus helfen
Wenn Tierfreunde die Stiftung für den Tierschutzverein für Gelsenkirchen und Umgebung e. V. 1880 als Erbe einsetzen oder mit einem Vermächtnis bedenken, trägt das Kapital dauerhaft dazu bei, unsere Tierschutzarbeit zu fördern. Eine Erbschaft oder ein Vermächtnis kommt immer den Tieren zugute. Die Stiftung für den Tierschutzverein für Gelsenkirchen und Umgebung e. V. 1880 ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt, d.h. es fällt für die Erben kein Steuerabzug für Erbschafts- oder Schenkungssteuern an. Bei Bedarf veranlasst die Stiftung, dass hinterlassene Tiere vom Tierschutzverein für Gelsenkirchen und Umgebung e. V. 1880 an ein gutes neues Zuhause vermittelt werden oder bis zu ihrem Ende in der sicheren Obhut des Tierschutzvereins bleiben können. Falls Sie bereits ein Erbe erhalten haben, können Sie dieses Erbe innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers der Stiftung überlassen. In diesem Falle wird eine für den überlassenen Betrag gezahlte Erbschaftsteuer wieder erstattet (§ 29 (1) Nr. 4 ErbStG).Die „Schenkung im Todesfall“ oder das „ Einsetzen als Erbe“ bedarf einer umfangreichen juristischen und/oder steuerrechtlichen Beratung und Begleitung. Aus diesen Gründen bitten wir um die Übersendung der nachstehenden personenbezogenen Daten, damit wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen können, um mit Ihnen gemeinsam die notwenigen Schritte zu besprechen. Letztendlich würden wir unseren Notar mit der Verfassung eines Testamentes beauftragen. Die Stiftung Tierschutz ist durch diese Vorschrift begünstigt ist, da sie einem gemeinnützigen Zweck gemäß § 52 (2) Nr. 14 AO dient.
In Erster Linie verfolgt die Stiftung die Förderung des Tierschutzes
Im Weiteren wird der Stiftungszweck verwirklicht, insbesondere und in Reihenfolge durch die Unterstützung und Förderung des: Tierschutzverein für Gelsenkirchen und Umgebung e. V. 1880, gemeinnützige GmbH’s des TSV-GE und andere gemeinnützige GmbH’s, an denen der TSV – GE beteiligt ist, anderen gemeinnützigen dem Tierschutz gewidmeten Einrichtungen im Ruhrgebiet sowie Maßnahmen zur Förderung des Tierschutzgedankens, die dem TSV-GE nahe stehen, Förderung bedürftiger Personen. Diese Förderung kann durch Veranstaltungen zum Tierschutz, der Tierrechte sowie der Bildung und Erziehung der Allgemeinheit erreicht werden. Insbesondere soll darauf hingewirkt werden, dass Bürger verstärkt gemeinnützige Zwecke fördern und dass so auch Respekt und Rücksichtnahme gegenüber nicht-menschlichem Leben selbstverständlich werden. Die Stiftungszwecke werden auch durch Broschüren zur Aufklärung und Weiterbildung und durch Informationsbeschaffung und -verbreitung (Leserbriefe, Pressemitteilungen, Online-Artikel, öffentliche Auftritte in den Medien) verwirklicht werden. Hiervon unberührt ist, dass die Stiftung naturgemäß nicht stets alle genannten Ziele mit gleicher Intensität verfolgen kann. Der Stiftungsvorstand trifft jeweils eine den zur Verfügung stehenden Mitteln angemessene Auswahlentscheidung.
Steuerliche Vorteile von Zustiftungen und Spenden
Die Stiftung für den Tierschutzverein für Gelsenkirchen und Umgebung e. V. 1880 ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Der Gesetzgeber fördert das Engagement bei Stiftungen ganz besonders.
Zustiftungen …
sind ab einer Höhe von 5.000 Euro möglich. Eine Zustiftung kann innerhalb eines Verteilungszeitraumes von 10 Jahren bis zu € 1.000.000 steuerlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Dieser steuerliche Vorteil wird neben dem Sonderausgabenabzug von Spenden gewährt (§ 10b Abs. 1b EStG).
Spenden …
an die Stiftung für den Tierschutzverein für Gelsenkirchen und Umgebung e. V. 1880 sind im Sinne des § 10 b EStG sind als Sonderausgaben abzugsfähig.
Kontakt
Geschäftsstelle des Tierschutzvereins
- 02 09 - 77 74 11
- 02 09 - 79 99 80
- tierschutzverein@tierheim-gelsenkirchen.de
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Tierschutzverein
für Gelsenkirchen und Umgebung e. V. 1880
Willy-Brandt-Allee 449
45892 Gelsenkirchen